Wie können Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden?
Es können bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro (bis zu 1.200 Euro) Handwerker-Lohnkosten pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Handelt es sich um Handwerkerkosten oder haushaltnahe Dienstleistungen können sogar bis zu 5.200 Euro im Jahr geltend gemacht werden.
Voraussetzungen
- Sie müssen selbst in der Wohnung oder im Haus wohnen und den Auftrag als Privatperson vergeben. Auch eine Zweit- oder Ferienwohnung fällt darunter, sofern sie in Deutschland liegt.
- Wenn Sie in Eigenleistung renovieren, können Sie den Steuervorteil nicht nutzen. Der Auftrag muss von einem Handwerker ausgeführt werden.
- Es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind.
- Die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden – keine Barzahlung!
Folgende Rechnungen können von der Steuer abgesetzt werden
Handwerkerrechnungen
- Schornsteinfegergebühren und Kamineinbau
- Maler-, Tapezier- und Fliesenarbeiten innen und außen am Haus
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie Teppichboden, Parkett, Fliesen
- Dach- oder Fassadenarbeiten
- Dachgeschossausbau, Kellerausbau
- Reparatur nach Wasser- oder Sturmschäden, Schadstoffsanierungen, Graffitibeseitigung (wenn nicht von der Versicherung ersetzt)
- Arbeiten zur Gartengestaltung, Reparatur und Bau von Zäunen oder Gartenmauern, Carport- oder Terrassenüberdachungen, Pflasterarbeiten
- Reparatur und Austausch von Fenstern und Türen, Einbau von Insektenschutzgittern oder Kellerschachtabdeckungen
- Reparatur, Wartung und Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Modernisierung oder Austausch der Einbauküche oder des Badezimmers
- Reparatur und Wartung von größeren Haushaltsgeräten wie beispielsweise Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder Computer
- Schlüsseldienste
- Überprüfung von Blitzschutzanlagen oder Alarmanlagen, TÜV-Kontrollen (beispielsweise beim Fahrstuhl), Legionellenprüfungen, Dichtheitsprüfungen bei Abwasserleitungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Fenster putzen, Teppich reinigen, Haus putzen)
- Gartenpflege (Rasen mähen, Hecken schneiden)
- Hausmeisterarbeiten
- Winter- und Streudienst
- Umzugskosten, beispielsweise die Kosten der Spedition